Ab 11. Mai 2020 wird es durch die Entscheidung Nr. 511/2020 vom 4. Mai 2020 zu einer kompletten Neuregelung der Einreiseregeln (die alten Entscheidungen Nr. 387/2020, 443/2020 und 495/2020, die bis 10. Mai 2020 gilt, wurden aufgehoben) kommen – und zwar für die Dauer des Notstandes, der bis zum 17. Mai 2020 verlängert wurde.
Neben den bereits bestehenden privilegierten Corona-Reisekadern können alle diejenigen in die Tschechische Republik einreisen, die einen nicht mehr als vier Tage alten negativen Corona-Test bei der Einreise vorweisen können und ihre Absicht, einzureisen, vorab per Formular auf elektronischem Wege angezeigt haben. Das Testergebnis, das von einem Arzt oder Laboratorium bestätigt werden muss, sollte auf einem tschechisch-englischsprachigen Formular vorgelegt werden (beides auf der Webseite des Tschechischen Innenministeriums www.mvcr.cz).
Die Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik haben, und die tschechischen Staatsbürger, die bei der Einreise keinen aktuellen Test vorliegen können, gehen für 14 Tage in die Quarantäne, die jetzt offenbar durch die Vorlage eines negativen Tests abgekürzt werden kann.
Ob genesene und inzwischen immune Corona-Patienten, die nur einen positiven Test vorlegen können, einreisen dürfen, ist unklar. Ein Einreiseverbot für solche Personen, deren Anzahl in der Zukunft steigen wird, wäre aber unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil diese Personen für die Ausbreitung der Pandemie keine Rolle mehr spielen können.
In der Zwischenzeit werden ab dem 11. Mai 2020 neue Grenzübergänge geöffnet, auch der internationale Zugverkehr nach Österreich (Wien, Linz) und Deutschland (München, Nürnberg und Dresden) soll wieder aufgenommen werden, bei den Ausreiseregeln bleibt es aber.
Wichtig ist, dass Ein- und Ausreisebeschränkungen nach dem Ende des Notstandes wieder abgeschafft werden – d.h. ab dem 18. Mai 2020. Ob dies wirklich geschieht, ist aber ziemlich unklar, da schon jetzt diskutiert wird, wie Beschränkungen auch nach dem Ende des Notstandes aufrechterhalten werden können.
Die öffentliche Stellungnahme der DTJV e.V. zu den aktuellen Reisebeschränkungen finden Sie hier.