Öffentliche Erklärung der DTJV zu den Grenzschließungen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik

Prag / Bad Hersfeld, den 20. April 2020

Die Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung (DTJV e.V.) ist alarmiert ob der mittlerweile seit mehr als einem Monat andauernden Schließung der deutsch-tschechischen Grenze – in dem Sinne, dass diese jetzt kontrolliert und deren Übertretung kompliziert reguliert ist. Die gegenwärtige Grenzschließung führt Deutschland und die Tschechische Republik zurück in die Zeiten vor der großen Wende 1989/1991, an die sich wohl nur die älteren Mitglieder unseres Vereins, der 1993 gegründet wurde, erinnern.

Leider ist festzustellen, dass die Initiative zu diesen vorgestrigen Methoden ab dem 13. März 2020 von der tschechischen Seite ausging, wobei es seit Anfang April 2020 dann auch zur Grenzschließung deutscherseits gekommen ist. Dabei hatte die Europäische Kommission schon am Anfang der Corona-Krise festgestellt, dass Grenzschließungen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) nicht zweckmäßig seien und das europäische Recht verletzten. Leider scheint die nonchalante Ignorierung des europäischen Rechts mittlerweile sowohl auf deutscher, als auch auf tschechischer Seite an der Tagesordnung (cf. die zeitgleichen Entscheidungen des EuGH vom 2. April 2020 – Urteil in der Rechtssache C-830/18 Landkreis Südliche Weinstraße / PF u. a.: Schülerbeförderung im deutsch-französischen Grenzgebiet – und das Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-715/17, C-718/17 und C-719/17 Kommission / Polen, Ungarn und Tschechische Republik: Verteilung von Flüchtlingen auf Länder der EU nach vorgegebenen Quoten). Das Mauturteil gegen Deutschland wollen wir hier gar nicht anführen, auch die – bisher nicht auf ihre EU-Rechts-Vereinbarkeit entschiedenen – Subventionsfälle des tschechischen Premierministers wollen wir gar nicht erwähnt: beides stellt weder der Tschechischen Republik, noch Deutschland einen guten Umgang mit dem europäischen Recht aus.

Nachdem nun die Pendlerregeln der Tschechischen Republik durch deren Neufassung seit dem 14. April 2020 nicht abgemildert, sondern eher verschärft und mit einem bürokratischen Instrumentarium ergänzt worden sind, das es nicht einmal vor 1989 so gab – mit der Notwendigkeit, Verbalnoten der Botschaften des Ziellandes für jeden Pendler auszustellen -, ist aus der Sicht des DTJV e.V. das Maß voll. Diese Maßnahmen sind unverhältnismäßig, sie widersprechen auch den Leitlinien der EU-Kommission für die Behandlung von Grenzpendlern. Das Risiko, sich an dem Corona-Virus anzustecken, sind bei einer Fahrt in die und einem Aufenthalt in jeder Stadt in der Tschechischen Republik und in Deutschland mehr oder weniger gleich hoch: ob Berlin, München, Nürnberg oder Dresden auf der einen Seite, oder Ostrava, Prag, Brünn oder Pilsen auf der anderen Seite, die Ansteckungsmöglichkeiten sind bei der Einhaltung der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen (Maskentragung, Hygiene, soziale Distanz) gleich hoch, also eher niedrig. Deswegen sind Grenzschließungen, d.h. die Verhinderung von Reisen von Ostrava oder Prag nach Berlin oder München, oder von Nürnberg oder Dresden nach Pilsen oder Brünn, oder in anderer Richtung, nicht zweckmäßig, weil schon ungeeignet, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.   

Wie Verbalnoten, Ehrenerklärungen, Arbeitsverträge und andere gestempelte und apostillierte Kopien die Verbreitung des Corona-Virus verhindern können, mögen die beteiligten Bürokraten erklären. Deren mögliche Erklärungen werden aber kaum überzeugen, denn die Kategorien A, B und C der Pendler, die Kataloge der Ausnahmegruppen von Lastwagenfahrern bis Diplomaten, Trauerreisenden bis zu Abgeordneten, von Euro- bis zu nationalen Parlamenten, von Feuerwehrleuten bis Krankenschwestern, Technikern von Atomkraftwerken und Erbringern von sozialen Dienstleistungen machen die Grenzen ohnehin so löchrig wie einen Schweizer Käse. Deswegen verfehlen die aufgestellten Beschränkungen aus mehreren Gründen den Zweck, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, und damit sind diese Regeln rechtswidrig.

Wichtiger ist ein intelligenter Umgang unserer Gesellschaften mit dem Virus – und das ist auch ohne Grenzschließung und bürokratische Gängelung möglich. Die Grenzschließungen sind eine Entmündigung unserer Bürger zugunsten gesichtsloser Bürokraten in Ministerien und Botschaften, die mit der zweifelhaften Privilegierung einiger Gruppen einhergeht – wie vor 1989. Damit muss schleunigst Schluss sein, unsere Gesellschaften brauchen den Austausch, der in diesen Zeiten arg vermindert ist. Geschlossene Grenzen und Isolation sind auf Dauer Gift, das nur zu Nationalismus führt. Nationalismus heißt Krieg, das wussten schon Havel, Kohl, Gorbatschow und Mitterrand (von letzterem stammt auch dieses Zitat).   

Unser Verein hat sich seit 1993 dem wissenschaftlichen und juristischen Austausch zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik verschrieben – diesen Auftrag zu erfüllen, ist bei den gegenwärtigen Maßnahmen unmöglich. Deswegen müssen diese aufgehoben werden. Auch die öffentlichen Verkehrsverbindungen müssen wiederhergestellt werden.

Das Corona-Virus wird noch lange in Europa grassieren, so lange dürfen aber die Grenzen nicht geschlossen bleiben. Die Folgen davon würden den Nutzen, wenn überhaupt einer eintritt, bei weitem aufheben.

Für den Vorstand der DTJV e.V.
Präsident der DTJV e.V.
Tilman Schmidt
Rechtsanwalt

Für den Beirat der DTJV e.V.
Dr. Stephan Heidenhain
Rechtsanwalt / advokát

Die Erklärung in tschechischer Sprache finden Sie hier.

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